Geschäftsstelle in eigener Sache

Als Erstes wünsche ich euch allen ein frohes neues Jahr.
Das Ende des Jahres und der Neubeginn eines Jahres beschert der Geschäftsstelle naturgemäß viel Arbeit. Hier könnt ihr unterstützen. Ich habe ein paar Infos zusammengestellt die einige immer wieder vorkommende Fragen klären. Weiter habe ich auch noch zwei Bitten zum Thema Erreichbarkeiten bzw. Bankverbindungen.
Natürlich helfe ich gerne in allen weiteren Themen rund um eure Mitgliedschaft weiter. Ich bin immer bemüht eine Lösung zu finden die für beide Seiten passt.
Ganz lieben Dank für eure Mithilfe
Euer
Thorsten
Erreichbarkeiten
Ihr seid umgezogen oder habt eine neue Email-Adresse?
Bitte teilt mir das kurz mit.
Leider habe ich immer wieder Email oder Briefrückläufer.
Bankverbindungen
Ihr habt eine neue Bankverbindung?
Bitte um entsprechende zeitnahe Mitteilung.
Leider kommt es immer wieder zu Rückbuchungen.
Mitgliedschaft - Mitgliedsbeiträge
Was automatisch passiert
- Tarifänderungen aufgrund von Alter werden automatisch angepasst.
- Elternmitgliedschaften werden mit Volljährigkeit des Kindes automatisch zum Jahresende des Beitragsjahres gekündigt.
- Nach Erreichen der Volljährigkeit wird das Mitglied ab dem Beginn des nächsten Beitragsjahres in den Ausbildungstarif eingeordnet.
- Mit Erreichen des Alters von 25 Jahren wird der Ausbildungstarif in eine Vollmitgliedschaft umgewandelt.
Stichtag für die Alterseinstufung ist jeweils der 1. Januar eines Mitgliedsjahres.
Pausieren der Mitgliedschaft
Gemäß Absatz 3 unserer Beitragsordnung kann die Mitgliedschaft bis zu einem Jahr pausiert werden.
Der Grund des Pausierens (ebenso wie die Befreiung aufgrund aktiver Schiedsrichtertätigkeit) muss entsprechend dargelegt werden. Gründe für das Pausieren sind z.B. Auslandsaufenthalte oder längere Verletzungspausen. Gemeinsam haben aber alle Gründe, dass sie nur zeitweiliger Natur sind und danach die Mitgliedschaft wieder fortgeführt wird.
Allein die Entscheidung, kein Hockey oder Tennis mehr zu spielen stellen keinen Grund für eine Pause dar, um die Zeit bis zur regulären Kündigung zu überbrücken.
Zahlweise – Vertragsumstellungen
Die Umstellung der Zahlweise von monatlich auf jährlich oder umgekehrt kann nur zum Anfang eines neuen Beitragsjahres (1. Januar) geschehen und ist rechtzeitig bis zum 30.09. des laufenden Jahres zu beantragen.
Das Gleiche gilt für Vertragsumstellungen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Der Austritt eines Mitglieds und die Statusänderung von aktiver in passive Mitgliedschaft kann nur bis zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen.
Eine Kündigung zum 31.12. des jeweiligen Beitragsjahres muss der Geschäftsstelle bis zum 30.09. des laufenden Jahres vorliegen.
Arbeitsstundenpflicht
Welche Mitglieder müssen Arbeitsstunden leisten?
Laut Beschluss der Jahreshauptversammlung 2024 sind grundsätzlich alle Mitglieder ab 15 Jahre (Stichtag 1. Januar) dazu verpflichtet, mindestens sechs Arbeitsstunden pro Kalenderjahr abzuleisten. Dazu zählen auch die Elternmitglieder.
Für Neu-Mitglieder gelten die Stunden anteilig im Jahr des Beitritts.
· Neumitglieder die bis zum 30.06. eintreten müssen mindestens 6 Arbeitsstunden leisten.
· Neumitglieder die zwischen dem 01.07. und 30.09. eintreten müssen 3 Arbeitsstunden leisten.
· Neumitglieder die ab dem 01.10. eintreten sind von der Arbeitsstundenpflicht im Jahr des Eintritts befreit.
Welche Mitglieder sind von der Regelung ausgenommen?
• Mitglieder ab 65 Jahren (Stichtag 1. Januar)
• Passive Mitglieder mit Ausnahme der Elternmitglieder
• Sponsoringmitglieder
• Ehrenmitglieder
• Pausierende Mitglieder (anteilmäßig der Dauer des Pausierens)
• Aktive Schiedsrichter|innen
Was gilt als Arbeitsstunden?
Arbeitsstunden können in vielfältiger Weise erbracht werden; z. B. im Rahmen von Platzpflegetagen, Veranstaltungen und bei vielen anderen Gelegenheiten. Aktuelle Angebot findet ihr auf unserer Website.
Wie werden Arbeitsstunden nachgewiesen?
Im Downloadbereich der Club-Website steht ein Formular zum Download bereit. Hier könnt ihr die erbrachte Leistung eintragen und von einem Mitglied des Gesamtvorstandes abzeichnen lassen. Der Nachweis der Erbringung der Pflichtstunden ist jeweils im laufenden Kalenderjahr bis spätestens zum 05.12. dem Geschäftsstellenleiter zuzuleiten.
Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich das der Nachweis der erbrachten Arbeitsstunden der Geschäftsstelle vorliegt.
Nachträglich eingereichte Stunden können nach dem 05.12. nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Übertrag ins nächste Jahr ist nicht möglich.
Was passiert, wenn keine oder zu wenig Arbeitsstunden geleistet wurden?
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in Gänze erbracht, werden die fehlenden Stunden mit 15 Euro pro nicht geleistete Stunde berechnet und entsprechend der erteilten Lastschriftermächtigung eingezogen.