Erinnerung! - Arbeitsstundennachweise einreichen
Bitte reicht noch ausstehende Nachweise zu den Arbeitsstunden 2024 bei der Geschäftsstelle unter geschaeftsstelle@khtc.de ein.
Was passiert, wenn keine oder zu wenig Arbeitsstunden geleistet wurden?
Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in Gänze erbracht, werden die fehlenden Stunden
mit 15 Euro pro nicht geleistete Stunde berechnet und entsprechend der erteilten
Lastschriftermächtigung eingezogen.
Welche Mitglieder müssen Arbeitsstunden leisten?
Grundsätzlich sind alle Mitglieder ab 15 Jahre (Stichtag 1. Januar) dazu verpflichtet
mindestens sechs Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Dazu zählen auch die
Elternmitglieder.
Mitglieder die ab dem 1. Juli eintreten müssen im Eintrittsjahr nur drei Arbeitsstunden
leisten.
Mitglieder die ab dem 1. Oktober eintreten müssen im Eintrittsjahr keine Arbeitsstunden
leisten.
Welche Mitglieder sind von der Regelung ausgenommen?
• Mitglieder ab 65 Jahren (Stichtag 1. Januar)
• Passive Mitglieder mit Ausnahme der Elternmitglieder
• Sponsoringmitglieder
• Ehrenmitglieder
• Pausierende Mitglieder
• Aktive Schiedsrichter|innen