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25Mär2024

Arbeitsstunden im KHTC - Der KHTC für euch und ihr für den KHTC

Arbeitsstunden im KHTC - Der KHTC für euch und ihr für den KHTC

Auf der Jahreshauptversammlung des KHTC am 15. März 2024 wurde durch Abstimmung der anwesenden Mitglieder die Einführung von Arbeitsstunden beschlossen.

Welche Mitglieder müssen Arbeitsstunden leisten?

Grundsätzlich sind alle Mitglieder ab 15 Jahre dazu verpflichtet mindestens sechs Arbeitsstunden pro Jahr abzuleisten. Dazu zählen auch die Elternmitglieder.

Welche Mitglieder sind von der Regelung ausgenommen?

• Mitglieder ab 65 Jahren
• Passive Mitglieder mit Ausnahme der Elternmitglieder
• Sponsoringmitglieder
• Ehrenmitglieder
• Pausierende Mitglieder
• Aktive Schiedsrichter|innen

Was gilt als Arbeitsstunden?

Arbeitsstunden können in vielfältiger Weise erbracht werden.

Diese können im Rahmen von Platzpflegetagen, Veranstaltungen und bei vielen anderen Gelegenheiten geleistet werden.

Wie werden Arbeitsstunden nachgewiesen?

Im Downloadbereich der Club-Website steht ein Formular zum Download bereit.
Hier könnt ihr die erbrachte Leistung eintragen und von einem Mitglied des Gesamtvorstandes abzeichnen lassen.
Dieser Nachweis ist jeweils im laufenden Jahr bis spätestens zum 31. Oktober der Geschäftsstelle zuzuleiten.

Was passiert, wenn keine oder zu wenig Arbeitsstunden geleistet wurden?

Wird dieser Nachweis nicht oder nicht in Gänze erbracht, werden die fehlenden Stunden mit 15 Euro pro nicht geleistete Stunde berechnet und entsprechend der erteilten Lastschriftermächtigung eingezogen.